Niedersachsen klar Logo

Geschäftsverteilung

des Arbeitsgerichts Hannover


Der richterliche Geschäftsverteilungsplan legt fest, wie die eingehenden Verfahren auf die Kammern des Arbeitsgerichts verteilt werden. Ferner wird die Reihenfolge der Heranziehung der ehrenamtlichen Richter geregelt. Hierdurch wird dem Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) Rechnung getragen. Die Verteilung der Verfahren auf die Kammern und die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter müssen nach abstrakten Merkmalen geregelt sein, die bereits am Beginn eines jeden Jahres feststehen. Der Geschäftsverteilungsplan wird jeweils für ein Jahr durch das Präsidium des Gerichts aufgestellt. Die Zusammensetzung des Präsidiums ist in dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt. Bei dem Arbeitsgericht Hannover erfolgt die Verteilung der eingehenden Verfahren nach einem bestimmten Berechnungsschlüssel in der Reihenfolge ihres Eingangs in alphabetischer Reihenfolge nach dem Namen des Arbeitgebers bzw. der beklagten Partei. Rechtsstreite mit Beteiligung der Deutschen Bahn AG, des Bundeseisenbahnvermögens oder eines Unternehmens, das dem Konzern der DB AG angehört, werden der 5. Kammer als Eisenbahnkammer zugeteilt. Besonderheiten gelten für Eingruppierungsprozesse, sonstige Klagen gegen öffentlich-rechtliche Dienstherren, Klagen im Zusammenhang mit Betriebsrenten, Verfahren aus Vergleichen oder zur Abwehr der Zwangsvollstreckung, Beschlussverfahren und Eilverfahren. Mehrere Verfahren, die denselben Lebenssachverhalt betreffen (Massensachen), und mehrere Verfahren zwischen denselben Parteien werden von einer Kammer behandelt. Der vollständige Text des Geschäftsverteilungsplanes kann als pdf-Dokument durch Anklicken des nachstehenden Links angesehen werden:

RiGVP ab 1.1.2024 (323,77 KB, PDF, nicht barrierefrei).

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln