Kontakt
Anschrift:
Arbeitsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-0
Fax: 05141/5937-31200
E-Mail: ARH-Poststelle@justiz.niedersachsen.de
Wichtiger Hinweis:
Der E-Mail Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.
Der elektronische Rechtsweg ist über diese E-Mail-Adresse rechtlich nicht möglich und Dokumente in Rechtssachen können so nicht wirksam übermittelt werden.
Bitte benutzen Sie ausschließlich einen sicheren Übermittlungsweg oder EGVP zur Übersendung verfahrensrelevanter Dokumente.
Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Arbeitsgerichts Hannover ist unter der Adresse
safe-sp1-1405515418377-015634571
zu erreichen.
Bankverbindung:
Arbeitsgericht Hannover
Nord/LB
IBAN: DE87250500000106021371
SWIFT/BIC: NOLADE2HXXX
Öffnungs- und Sprechzeiten
Das Arbeitsgericht Hannover ist von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und außerhalb dieser Sprechzeiten nach Vereinbarung für Sie geöffnet.
Von Montag bis Freitag stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der allgemeinen Sprechzeiten von 9 Uhr bis 12 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung zur Verfügung. Für einen Termin außerhalb der allgemeinen Sprechzeit setzen Sie sich mit der jeweiligen Ansprechperson in Verbindung Tel: 0511/89750-0.
Die Rechtsantragstelle befindet sich Erdgeschoss. Sie ist mit dem Rollstuhl erreichbar.
Die Sitzungssäle des Arbeitsgerichts Hannover (5 bis 10) sowie die jeweiligen Wartebereiche befinden sich im Erdgeschoss. Zur Orientierung nutzen Sie den Lageplan im Wartebereich hinter dem Eingangsportal oder erkundigen sich am dortigen Auskunftstresen.
Wegbeschreibung:
Wenn Sie mit dem PKW anreisen:
Fahren Sie in die Innenstadt Hannover in Richtung Hauptbahnhof. Dort in der Umgebung finden Sie das Parkhaus am Hauptbahnhof in der Rundestraße 2 sowie die Tiefgarage unter der Raschplatzhochstraße am Raschplatz 6. Diese sind ausgeschildert. Das Fachgerichtszentrum (FGZ) verfügt außerdem über eine Tiefgarage: Deren Zufahrt befindet sich in der Augustenstraße (Anfahrt über Fernroder Straße und Augustenstraße).
Von der Autobahn aus fahren Sie in Richtung Zentrum/Hauptbahnhof und folgen dann der o. g. Wegbeschreibung.
Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass es sich beim Innenstadtbereich in Hannover um eine Umweltzone handelt.
→ Anfahrtskarte mit Routenplaner
Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen:
Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel in der Nähe des Fachgerichtszentrums in der Leonhardtstraße 15 sind der Hauptbahnhof, der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB), die U-Bahnstation Hauptbahnhof sowie die Haltestelle Königstraße.
Vom Hauptbahnhof Hannover/Ausgang Raschplatz wenden Sie sich rechter Hand (Richtung Südost) und gehen entlang der Rundestraße, überqueren die Fernroderstraße und weiter geradeaus auf der Augustenstraße bis Sie links in die Leonhardtstraße gelangen.
Das Fachgerichtszentrum befindet sich direkt hinter dem Gebäude des Amtsgerichts Hannover. Der Eingang des Fachgerichtszentrums ist nach kurzem Fußweg aus Richtung Hauptbahnhof oder Königstraße über die Augustenstraße/Leonhardtstraße erreichbar.
Nachtbriefkasten:
Der Nachtbriefkasten des Fachgerichtszentrums steht außen an der linken Seite vor dem Eingangsportal. Sie haben dort die Möglichkeit zu jeder Zeit Briefsendungen und Schriftstücke einzuwerfen. Die besondere Funktionalität des Briefkastens für Fristsachen ermöglicht die taggenaue Feststellung, zu welchem Zeitpunkt der Einwurf erfolgte. Fristsachen können daher am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden. Der Nachtbriefkasten ist ebenerdig und somit barrierefrei auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer erreichbar.