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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter


In der Arbeitsgerichtsbarkeit wirken ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit. Die Kammern der Arbeitsgerichte und des Landesarbeitsgerichts sind mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richterinnen und/oder Richtern besetzt.

Weitere Informationen zu Ehrenamtlichen Richtern erhalten Sie auf der Internetseite des Landesjustizportals.

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